Vertragsbedingungen für Mietgeräte
1. Anwendbarkeit
1.1 Diese Allgemeinen Mietvertragsbedingungen („AMB“) finden Anwendung auf die Vermietung der im beiliegenden Liefer- und Leistungsumfang näher bezeichneten Geräte („Mietgegenstand“) von Dräger* an Dritte ("Mieter") und sind Bestandteil der dieses Mietverhältnis betreffenden Angebote und Vereinbarungen.
1.2 Anderslautende Vertragsbedingungen des Mieters gelten nicht, soweit nicht Dräger solchen Bedingungen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
1.3 Die Bestimmungen dieser AMB finden nur Anwendung, soweit nicht Dräger und der Mieter ausdrücklich und schriftlich abweichende Vereinbarungen treffen.
2. Lieferung und Einsatzbedingungen
2.1 Die Lieferung des Mietgegenstandes erfolgt auf Gefahr von Dräger. Die Transportkosten werden dem Mieter von Dräger gesondert in Rechnung gestellt und sind nicht im Mietzins enthalten.
2.2 Der Mieter hat den Mietgegenstand sofort nach Anlieferung zur Feststellung von Transportschäden auszupacken. [...].
2.3 Auf Wunsch von Dräger wird der Mieter ihr den jeweiligen Einsatzort des Mietgegenstandes schriftlich mitteilen [...].
2.4 Der Mieter hat bei Benutzung des Mietgegenstandes die Gebrauchsanweisung und [...].
2.5 Werden die Mietgeräte durch Gefahrstoffe kontaminiert, hat der Mieter dies Dräger mitzuteilen [...].
2.6 Eine Verbringung oder Verwendung der Mietsachen im Ausland ist nur mit schriftlicher Einwilligung von Dräger zulässig [...].
2.7 Die Überlassung des Mietgegenstandes an Dritte – z. B. in Form der Untervermietung – ist nicht erlaubt.
3. Mietzeit
3.1 Die Mietzeit beginnt am Tage der Anlieferung und endet mit Ablauf der vereinbarten Mietdauer [...].
3.2 Nach Beendigung der Mietzeit hat der Mieter den Mietgegenstand im ordnungsgemäßen Zustand zurückzugeben [...].
3.3 Die Mietzeit kann nach Absprache mit Dräger verlängert werden [...].
4. Miete, Zahlungen
4.1 Der Mietzins für den Mietgegenstand inklusive Zubehör und etwaigen Zusatzleistungen [...].
4.2 Wird der Mietgegenstand verspätet zurückgegeben, ist für diesen Zeitraum eine entsprechende Mietpauschale zu zahlen [...].
4.3 Wird der Mietgegenstand früher als vertraglich festgelegt zurückgegeben [...].
4.4 Der Mieter kann bis zu 14 Tagen vor dem vereinbarten Mietbeginn frei zurücktreten [...].
5. Unterhaltung des Mietgegenstandes
5.1 Der Mieter trägt alle Betriebskosten für den Mietgegenstand.
5.2 Der Mieter hat den Mietgegenstand schonend und pfleglich zu behandeln [...].
5.3 Inspektionen, Wartungen und Reparaturen dürfen nur vom Vermieter durchgeführt werden [...].
5.4 Der Mieter hat den Mietgegenstand vor Zugriffen Dritter freizuhalten [...].
5.5 Der Mieter darf den Mietgegenstand nicht derart mit anderen Sachen verbinden, dass er unselbstständiger Bestandteil wird [...].
5.6 Der Mieter trägt das Risiko des Verlustes sowie der Beschädigung [...].
6. Außerordentliche Beendigung
6.1 Beide Parteien sind berechtigt, das Mietverhältnis aus wichtigem Grund zu beenden [...].
6.2 Darüber hinaus haftet der Mieter für alle sonstigen, durch die Beendigung entstehenden Schäden.
6.3 Der Mieter hat im Falle der fristlosen Kündigung den Mietgegenstand unverzüglich herauszugeben [...].
7. Ordentliche Beendigung der Mietzeit
Bei Beendigung dieses Mietvertrages hat der Mieter den Mietgegenstand einschließlich Zubehör auf eigene Kosten zurückzuliefern [...].
8. Versicherung und Haftung
Der Mieter haftet für die vom Mietgegenstand ausgehende Gefahr und wird sich hiergegen versichern [...].
Dräger haftet – aus welchen Rechtsgründen auch immer – nur:
- bei Vorsatz,
- bei grober Fahrlässigkeit,
- bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit,
- bei arglistigem Verschweigen von Mängeln,
- bei Produkthaftungsgesetz.
9. No Re-Export to Russia Clause
9.1 Der Kunde verpflichtet sich, Lieferungen nicht nach Russland zu verkaufen oder auszuführen [...].
9.2 Diese Verpflichtung entfällt nur, wenn keine sanktionierten Güter gemäß EU-Verordnung 833/2014 betroffen sind [...].
9.3 Bei Verstoß ist Dräger zur Meldung und Überprüfung verpflichtet [...].
9.4 Der Kunde verpflichtet sich, Informationen über den Endverbleib bereitzustellen [...].
10. Schlussbestimmungen, Gerichtsstand
10.1 Nebenabreden und Änderungen bedürfen der Schriftform [...].
10.2 Schriftform umfasst auch digitale Erklärungen mit Namen und Datum.
10.3 Ausschließlicher Gerichtsstand ist Wien.
10.4 Es gilt österreichisches Recht.